Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Übernahme und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2. Angebot und Vertragsschluss
3. Umfang der Lieferungen
4. Preise und Versandkosten
5. Zahlungsbedingungen
6. Versand und Gefahrtragung
7. Gewährleistung und Haftung
8. Herstellergarantie
9. Eigentumsvorbehalt
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11. Schlussbestimmungen

1. Übernahme und Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für alle Angebote der Valley Electronics AG (nachstehend „Lieferant“) im Online-Shop der Webseite https://www.lady-comp.com/ch des Lieferanten sowie alle Verträge, Lieferungen und Leistungen, die aufgrund von Bestellungen von Privatpersonen (nachstehend „Kunde“) im Online-Shop der Webseite https://www.lady-comp.com/ch des Lieferanten zustande kommen bzw. erfolgen.

1.2 Mit Bestellung erklärt sich der Kunde mit den AGB des Lieferanten einverstanden.

Sie erreichen unseren Schweizer Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 09:00 bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +41 (0) 44 577 68 69 sowie per E-Mail unter info@lady-comp.ch

Valley Electronics AG, Maneggstrasse 45, CH-8041 Zürich, Schweiz. Handelsregisteramt: Kanton Zürich CHE-100.735.881

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer vorbehalten.

2.2 Angaben, Beschreibungen und Erklärungen auf der Webseite sind nur annähernd massgebend und gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Sie sind nur dann verbindlich, wenn der Lieferant sie ausdrücklich schriftlich zusagt.

2.3 Durch Anklicken des Buttons "Jetzt Kaufen" im Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung betreffend die auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt, zusammen mit der Annahme der Bestellung, unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zustande gekommen.

2.4 Die Vertragssprache ist Deutsch und Englisch.

2.5 Alle den Vertrag und seine Ausführung betreffenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Wegbedingung des Schriftformerfordernisses.

3. Umfang der Lieferungen

3.1 Der Umfang der Lieferungen richtet sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten. Änderungen des Liefer- und Leistungsumfanges erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.

3.2 An allen mitgelieferten Unterlagen steht dem Lieferanten das Eigentum und Urheberrecht uneingeschränkt zu.

4. Preise und Versandkosten

Die auf den Produktseiten im Online-Shop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zzgl. Porto und Versand für Lieferungen innerhalb der Schweiz. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde kann wahlweise per Rechnung oder Kreditkarte bezahlen.

5.2 Die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden erfolgt mit Abschluss der Bestellung.

5.3 Auf Rechnung, ist der Betrag innerhalb 30 Tagen seit Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug.

5.4 Bei verspäteter Zahlung schuldet der Kunde dem Lieferanten einen Verzugszins von 5%.

5.5 Eine Verrechnung von Forderungen des Lieferanten mit Ansprüchen des Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Lieferanten gestattet.

6. Versand und Gefahrtragung

6.1 Der Versand erfolgt in der Schweiz über die Schweizerische Post in neutraler Verpackung.

6.2 Die Lieferzeit beträgt in der Schweiz in der Regel 2-4 Werktage. Über Lieferverzögerungen wird der Kunde umgehend per E-Mail informiert.

6.3 Nutzen und Gefahr gehen, mit Aussonderung der Ware zum Versand, auf den Kunden über.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinausgehende Garantien des Herstellers werden nicht davon berührt.

7.2 Für direkte Schäden haftet der Lieferant nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls wird die Haftung für indirekte Schäden ausgeschlossen. Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

8. Herstellergarantie

8.1 Garantie für Lady-Comp® und pearly® (nachstehend „Geräte“)
Die Geräte wurden unter Verwendung hochwertiger und modernster Materialien mit grösster Sorgfalt hergestellt. Jedes Gerät hat vor seiner Auslieferung zahlreiche Kontrollen und Prüfungen durchlaufen. Der Hersteller garantiert deshalb dem Endabnehmer, dass die Geräte während der Garantiefrist frei von gebrauchsmindernden Material- und Fabrikationsfehlern bleiben.

8.2. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag des Verkaufs eines neuen Gerätes vom autorisierten Händler an den Endabnehmer. Die Garantie der Geräte beträgt zwei Jahre.

8.3 Bei Schäden oder Mängeln an den Geräten wird der Hersteller nach eigenem Ermessen das Gerät kostenlos reparieren, durch ein neues Gerät ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten, nachdem das beschädigte oder fehlerhafte Gerät zurückgegeben wurde. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Verluste und Schäden, einschliesslich Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen. Indirekte Schäden unterliegen nicht der Garantie.

8.4 Von der Garantie nicht umfasst sind alle Schäden, die durch unsachgemässe Handhabung, insbesondere Öffnen des Gerätes oder eine Beschädigung der Prüfplakette sowie durch äussere Einwirkungen entstanden sind.

8.5 Garantieansprüche bestehen nur, wenn der Endabnehmer den Mangel unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Feststellung, schriftlich, unter Übersendung des vollständig ausgefüllten Originals der Garantiekarte und der Erwerbsrechnung anzeigt und das Gerät nicht mehr benutzt, sondern per Einschreiben an den Hersteller übersendet.

8.6 Diese Garantie beschränkt in keiner Weise die Gewährleistungsrechte auf Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz, die dem Käufer von Gesetz wegen zustehen.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Lieferanten aus dem gegenständlichen Vertrag (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) im Eigentum des Lieferanten. Vorher ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und eine Weiterveräußerung nur im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes gestattet. Die aus einem Weiterverkauf oder anderem Rechtsgrund (z. B. Versicherungs- und Schadensersatzansprüche) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde hiermit an den Lieferanten ab. Falls für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder für die Abtretung der Forderungen weitere Vorkehren erforderlich sind, verpflichtet sich der Kunde gegenüber dem Lieferanten, die erforderlichen Vorkehren auf erstes Verlangen des Lieferanten zu erfüllen. Für einen allfälligen Eigentumsregistereintrag gibt der Kunde hiermit seine Erlaubnis zur Anmeldung und zur Eintragung.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und andere Schäden zu versichern.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten.

10.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages sowie der Beilagen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Wegbedingung des Schriftformerfordernisses.

11.2 Die Ungültigkeit und Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit des übrigen Teils des Vertrages nicht. Sollten sich einzelne Bestimmungen als ungültig oder unwirksam erweisen, so werden diese durch neue gültige Bestimmungen ersetzt, die der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst entsprechen. In analoger Weise ist im Fall von Vertragslücken zu verfahren.

Zürich, 2021